Süsswein oder häufig auch Dessertweine genannte Weine zeichnen sich durch eine zum Teil starke Süsse aus. Diese sogenannte Restsüsse entsteht entweder dadurch, dass die Hefe beim Vergärungsprozess durch den hohen Alkohol- bzw. Mostzuckergehalt abstirbt, oder die Gärung durch den Winzer gestoppt wird, bevor aller vorhandener Traubenzucker zu Alkohol vergoren wird.
Das Gesetz verbietet die Abgabe von Wein, Bier, Apfelwein an unter 16-Jährige, Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können. Mehr Informationen ...